Stand: 21. November 2025
Anbieter:
Kre8ive Evolution GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Grundmeyer
Kastellstr. 34, 46147 Oberhausen
(nachfolgend "Anbieter" genannt)
Der Anbieter stellt unter dem Namen "NexDeck" eine modulare, webbasierte Software-as-a-Service (SaaS) Plattform für professionelle Anwender bereit. Die Plattform dient der Optimierung von Geschäftsprozessen, insbesondere der Angebotserstellung, Projektverwaltung und Finanzabwicklung.
Der Zugang zu NexDeck wird ausschließlich auf Basis individueller Angebote gewährt. Diese AGB regeln die mietweise Überlassung der Software an den Kunden.
(1) Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge über die Nutzung der Software NexDeck, die zwischen dem Anbieter und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen werden (nachfolgend "Kunde"). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung der Software NexDeck zur Nutzung über das Internet (SaaS) sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters (Hosting).
(3) Der konkrete Funktionsumfang der Software, die gebuchten Module, Speicherplatzbeschränkungen sowie die Anzahl der Nutzerlizenzen ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, das dem Vertragsschluss zugrunde liegt.
(1) Der Vertragsschluss erfolgt individuell ("Proposal-Based") und nicht über ein automatisiertes Bestellsystem auf der Webseite.
(2) Grundlage des Vertragsschlusses ist stets ein individuelles Angebot, das der Anbieter dem Kunden in Textform (z.B. als PDF per E-Mail oder als Link zu einem digitalen Angebots-Dashboard) unterbreitet. Dieses Angebot definiert den spezifischen Leistungsumfang und die Preise.
(3) Das Angebot verweist ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB. Diese AGB werden mit Annahme des Angebots durch den Kunden zum wesentlichen Vertragsbestandteil. Ein gesondertes, zusätzliches Vertragsdokument ist nicht erforderlich.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Bindefrist (mangels Angabe: 14 Tage) annimmt. Die Annahme durch den Kunden kann formfrei erfolgen, insbesondere durch:
(5) Mit Annahme des Angebots schließt der Kunde gleichzeitig den gesetzlich vorgeschriebenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab, der dem Angebot als Anlage beigefügt oder darin verlinkt ist.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung.
(2) Die Software wird auf Servern eines professionellen Cloud-Anbieters (derzeit Amazon Web Services - AWS) gehostet. Der Anbieter schuldet keine Installation der Software auf Systemen des Kunden.
(3) Für die Nutzung der Software sind ein Internetzugang und ein aktueller Webbrowser erforderlich, deren Bereitstellung in der Verantwortung des Kunden liegt.
(1) Der Anbieter schuldet keine 100%ige Verfügbarkeit der SaaS-Dienste. Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt zum Internet.
(2) Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Störungen der Internetinfrastruktur, DDoS-Angriffe), nicht zu erreichen ist.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zu Wartungszwecken und zur Weiterentwicklung der Software geplante Wartungsarbeiten durchzuführen. Diese werden, soweit möglich, in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt und gelten ebenfalls nicht als Ausfallzeit.
Weitere Details siehe Service Level Agreement (SLA).
(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Nutzungsgebühren sind, sofern im Angebot nicht anders geregelt, monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Einmalige Einrichtungsgebühren (Setup-Fees) sind nach Vertragsschluss sofort fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt über die vereinbarten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Überweisung nach Rechnungsstellung). Rechnungen werden elektronisch per E-Mail versandt.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren, bis die Rückstände ausgeglichen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperre bestehen.
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot (z.B. "Mindestvertragslaufzeit 12 oder 24 Monate").
(2) Ist eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach deren Ablauf automatisch jeweils um den im Angebot genannten Zeitraum (mangels Angabe: um 12 Monate), sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Die Kündigungsfrist beträgt, sofern im Angebot nicht anders geregelt, 3 Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug ist.
(5) Kündigungsmodalitäten
Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und sind zwingend per E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Eine Kündigung über Social-Media-Kanäle (z.B. Instagram, LinkedIn, WhatsApp), Messenger-Dienste oder per einfacher E-Mail an andere Adressen (z.B. persönliche Mitarbeiter-Adressen) ist unwirksam. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Kündigungsemail auf dem genannten Server.
(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf seine Daten. Der Anbieter wird die Kundendaten nach einer Karenzzeit von 30 Tagen unwiederbringlich löschen, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten stehen dem entgegen.
(1) Der Kunde erhält das einfache, nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht, die im Angebot spezifizierten Module von NexDeck für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten (außerhalb seiner Organisation) Zugang zur Software zu gewähren oder sie zu vermieten.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Handlungen, die unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden vorgenommen werden, sind dem Kunden zuzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, keine rechtswidrigen oder schadstoffhaltigen Inhalte in NexDeck einzustellen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig, mindestens jedoch vor jedem größeren Eingriff oder Update, eine Sicherung seiner lokalen Daten durchzuführen.
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) mit folgenden Einschränkungen:
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen. Der Anbieter haftet für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nur bei Vertretenmüssen (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
(3) Mängel sind vom Kunden unverzüglich in Textform anzuzeigen (Rügeobliegenheit).
(4) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach ihrer Entstehung.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter entstanden wäre. Eine darüberhinausgehende Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, insbesondere wenn der Verlust auf fehlender Mitwirkung des Kunden (z.B. keine lokale Sicherung wichtiger Daten vor Import) beruht.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Da der Kunde personenbezogene Daten in der Software speichert und verarbeitet (z.B. Daten seiner eigenen Endkunden), fungiert der Anbieter als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierzu einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(1) Sofern der Kunde ein autorisierter Reseller ist und die Software im Rahmen eines gesonderten White-Label-Vertrages unter eigener Marke an Endkunden vertreibt, gelten diese AGB ausschließlich im Innenverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Reseller.
(2) Der Reseller ist verpflichtet, im Verhältnis zu seinen Endkunden eigene, rechtskonforme AGB und AVV zu verwenden.
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters (Oberhausen), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.