Branchenlösung Bodenleger

Die Software für Bodenlegerbetriebe — vom Aufmaß bis zur E-Rechnung.

NexDeck ist eine Betriebsplattform für Bodenlegerbetriebe: mobiles Aufmaß offline oder per Sprache direkt im Raum, Quadratmeter-Kalkulation, Lieferschein per Foto erfassen und daraus Angebote sowie E-Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung) erzeugen — mit Nachkalkulation je Objekt, unveränderbarer Ablage mit Objektsperre und DATEV-Export. Baustelle und Büro arbeiten in einer Datenbasis.

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Die Fläche, die verlegt wird, ist nicht die Fläche, die eingekauft wurde. Zwischen beiden liegt der Verschnitt, und der entsteht beim Zuschneiden — bei einem Muster mit Rapport mehr als bei einem ohne, in einem verwinkelten Raum mehr als in einem geraden.

Der Untergrund ist die zweite Unbekannte. Restfeuchte, Höhenunterschiede, alter Kleber: Was darunter liegt, sieht man erst, wenn der alte Belag heraus ist — und dann steht der Kunde daneben und fragt, was das jetzt kostet.

Beides gehört am selben Tag dokumentiert, an dem es auftritt. Ein Foto mit Zeitstempel und zwei Zeilen sind später mehr wert als die beste Erinnerung.

Bodenbelag: 0,1 m² — und keine Leibungsregel

Die Übermessungsgrenze liegt bei 0,1 m², für Längenmaße bei 1 m. Damit rechnet der Bodenleger wie der Fliesenleger und anders als Maler und Trockenbauer.

Die Besonderheit steht in dem, was fehlt: DIN 18365 kennt **keine** Leibungsregel. Bei Maler-, Trockenbau- und Putzarbeiten werden Leibungen gesondert gerechnet — hier stellt sich die Frage nicht. Wer eine Aufmaß-Software einsetzt, die für alle Gewerke dieselbe Leibungslogik anwendet, trägt hier eine Position ein, die es nicht gibt.

NexDeck blendet das Feld nicht aus — es schreibt dazu, was gilt: „Leibung ist bei Bodenbelagarbeiten keine eigene Abrechnungsgröße (DIN 18365 kennt dafür keine Regel) — Feld nur nutzen, wenn Sie sie bewusst gesondert vereinbart haben." Ein ausgeblendetes Feld ließe den Fall offen, dass Sie eine Leibung ausdrücklich vereinbart haben.

DIN 18365 (VOB/C, Bodenbelagarbeiten), Ausgabe 2019-09, Abschnitte 5.3.1 / 5.3.2. Eine Leibungsregel enthält die ATV nicht. Nachgeschlagen am 02.09.2026.

Das Wichtigste in Kürze.

  • E-Rechnung im B2B: Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Ausstellungspflicht greift gestaffelt ab 2027 (über 800.000 Euro Vorjahresumsatz) bzw. 2028 für alle. NexDeck erstellt und liest ZUGFeRD und XRechnung.
  • Das Aufmaß wird mobil und offline erfasst — per Sprache oder Eingabe direkt im Raum — und ohne Abtippen in ein Angebot übernommen.
  • Bodenflächen werden in Quadratmetern kalkuliert und als Positionen ins Angebot übernommen.
  • Lieferscheine werden per Foto und Texterkennung (OCR) erfasst und die Materialkosten der richtigen Baustelle zugebucht.
  • Materialkosten je Objekt fließen in die Nachkalkulation, werden unveränderbar abgelegt und für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gegen Löschen gesperrt und als DATEV-Buchungsstapel exportiert.

Funktionen für Bodenleger.

Baustelle und Büro in einer Datenbasis — ohne Doppelerfassung.

qm-Aufmaß per Sprache & offline

Erfasse Raum- und Bodenmaße direkt vor Ort, auch ohne Netz. NexDeck rechnet die Flächen in Quadratmeter um und erzeugt per Klick die Positionsliste fürs Angebot.

Lieferschein-Scan

Fotografiere den Lieferschein bei Anlieferung. NexDeck liest Artikel, Mengen und Preise per Texterkennung (OCR) aus und bucht die Materialkosten direkt auf die richtige Baustelle.

Nachkalkulation je Objekt

Material- und Arbeitskosten werden je Baustelle erfasst. So zeigt die Nachkalkulation die tatsächliche Marge je Objekt — Grundlage für belastbare Angebote.

E-Rechnung ZUGFeRD & XRechnung

Erstelle strukturierte E-Rechnungen mit einem Klick und lies Eingangsrechnungen automatisch ein — inklusive DATEV-Export für den Steuerberater.

Bautagebuch & Foto-Doku

Halte Untergrund, Baufortschritt und Ausführung per Foto und Sprachnotiz fest. Das Bautagebuch dokumentiert nachvollziehbar — nützlich für Abnahme und Gewährleistung.

Vom Aufmaß zum Angebot

Aus dem Aufmaß entsteht ohne Abtippen die Positionsliste. Angebot, Auftrag und Rechnung bauen auf denselben Daten auf — ohne Doppelerfassung zwischen Baustelle und Büro.

Für wen ist das wann relevant?

Pflicht oder Best Practice — und wie NexDeck es abbildet.

Für wenWann relevantPflicht oder Best PracticeNexDeck-Bezug
Bodenleger mit B2B-KundenRechnungen an Unternehmen & öffentliche AuftraggeberPflicht (E-Rechnung)ZUGFeRD/XRechnung erstellen & empfangen
Betriebe mit vielen ObjektenMaterialerfassung & Kostenzuordnung je BaustelleBest PracticeLieferschein-Scan + Kosten je Objekt
Buchführungspflichtige BetriebeAufbewahrung von Rechnungen & BelegenPflicht (GoBD)Unveränderbare Ablage mit Objektsperre
Betriebe mit SteuerberaterMonatliche Buchhaltung / JahresabschlussBest PracticeDATEV-Buchungsstapel-Export (EXTF)
Chefs mit MargendruckNachkalkulation nach ProjektabschlussBest PracticeMaterialkosten & Soll-Ist je Objekt

Häufige Fragen.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, gilt gestaffelt: ab 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen. Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind davon nicht betroffen. NexDeck erstellt und empfängt die Formate ZUGFeRD und XRechnung.

Einordnung & Geltungsgrenzen

NexDeck unterstützt Betriebe bei E-Rechnung, unveränderbarer Ablage mit Objektsperre und DATEV-Export; die Angaben zu Normen (z. B. VOB) sind „in Anlehnung an" zu verstehen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Fristen und Pflichten hängen vom Einzelfall ab. NexDeck befindet sich im Early Access — beschriebene Funktionen entsprechen dem geplanten Zielbild.Stand: Juli 2026

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