Branchenlösung Fliesenleger

Die Software für Fliesenlegerbetriebe — vom Aufmaß bis zur E-Rechnung.

NexDeck ist eine Betriebsplattform für Fliesenlegerbetriebe: mobiles Aufmaß offline oder per Sprache für Wand und Boden, Quadratmeter-Kalkulation, Lieferschein per Foto erfassen und daraus Angebote sowie E-Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung) erzeugen — mit Nachkalkulation je Objekt, unveränderbarer Ablage mit Objektsperre und DATEV-Export. Baustelle und Büro arbeiten in einer Datenbasis.

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Ein Bad ist selten rechteckig. Zwischen Duschnische, Vorwandinstallation und schrägem Anschluss an die Türzarge liegen Dutzende kleiner Flächen, die einzeln nichts und zusammen viel ausmachen. Wer sie beim Aufmaß übergeht, verschenkt sie.

Der Untergrund entscheidet über den Tag. Ist der Estrich nicht trocken oder die Wand nicht eben, wird aus dem Verlegen erst eine Vorbereitung — und aus der Vorbereitung ein Nachtrag, wenn er angemeldet wurde. Wenn nicht, ist es Arbeit, die niemand bezahlt.

Und am Ende steht der Verschnitt. Er entsteht beim Zuschnitt, nicht in der Kalkulation, und er ist der Unterschied zwischen einem Bad, das gerechnet hat, und einem, das nur schön geworden ist.

Beim Fliesenleger hört das Übermessen bei 0,1 m² auf

Die Schwelle liegt hier bei 0,1 m² — nicht bei 2,5 m² wie beim Maler oder Trockenbauer. Praktisch heißt das: Fast jede Aussparung wird abgezogen. Eine Steckdose bleibt drin, ein Revisionsdeckel schon nicht mehr.

Die Norm nennt für Wand und Boden dieselbe Schwelle: 5.3.1 gilt einheitlich für die Abrechnung nach Flächenmaß. Wer für Böden eine eigene Grenze annimmt, rechnet mit einer Regel, die es hier nicht gibt. NexDeck weist Wand- und Bodenflächen trotzdem getrennt aus und addiert sie nie zu einer Zahl.

Wer eine Software mit einer allgemeinen 2,5-m²-Schwelle einsetzt, rechnet in jedem Bad zu viel — systematisch, in jedem Raum. NexDeck nimmt die Schwelle aus dem Preset; ein Fliesenlegerbetrieb rechnet mit 0,1 m², ohne dass jemand etwas einstellt.

DIN 18352 (VOB/C, Fliesen- und Plattenarbeiten), Ausgabe 2019-09, Abschnitte 5.3.1 / 5.3.2 und 5.2.8 (Leibungen). Nachgeschlagen am 02.09.2026.

Das Wichtigste in Kürze.

  • E-Rechnung im B2B: Seit 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Ausstellungspflicht greift gestaffelt ab 2027 (über 800.000 Euro Vorjahresumsatz) bzw. 2028 für alle. NexDeck erstellt und liest ZUGFeRD und XRechnung.
  • Das Aufmaß für Wand und Boden wird mobil und offline erfasst — per Sprache oder Eingabe — und ohne Abtippen in ein Angebot übernommen.
  • Wand- und Bodenflächen werden in Quadratmetern kalkuliert und als Positionen ins Angebot übernommen.
  • Lieferscheine werden per Foto und Texterkennung (OCR) erfasst und die Materialkosten der richtigen Baustelle zugebucht.
  • Materialkosten je Objekt fließen in die Nachkalkulation, werden unveränderbar abgelegt und für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gegen Löschen gesperrt und als DATEV-Buchungsstapel exportiert.

Funktionen für Fliesenleger.

Baustelle und Büro in einer Datenbasis — ohne Doppelerfassung.

qm-Aufmaß für Wand & Boden

Erfasse Wand- und Bodenmaße direkt vor Ort, auch ohne Netz. NexDeck rechnet die Flächen in Quadratmeter um und erzeugt per Klick die Positionsliste fürs Angebot.

Lieferschein-Scan

Fotografiere den Lieferschein bei Anlieferung. NexDeck liest Artikel, Mengen und Preise per Texterkennung (OCR) aus und bucht die Materialkosten direkt auf die richtige Baustelle.

Bautagebuch & Foto-Doku

Halte Untergrund, Baufortschritt und Ausführung per Foto und Sprachnotiz fest. Das Bautagebuch dokumentiert nachvollziehbar — nützlich für Abnahme und Gewährleistung.

E-Rechnung ZUGFeRD & XRechnung

Erstelle strukturierte E-Rechnungen mit einem Klick und lies Eingangsrechnungen automatisch ein — inklusive DATEV-Export für den Steuerberater.

Nachkalkulation je Objekt

Material- und Arbeitskosten werden je Baustelle erfasst. So zeigt die Nachkalkulation die tatsächliche Marge je Objekt — Grundlage für belastbare Angebote.

Vom Aufmaß zum Angebot

Aus dem Aufmaß entsteht ohne Abtippen die Positionsliste. Angebot, Auftrag und Rechnung bauen auf denselben Daten auf — ohne Doppelerfassung zwischen Baustelle und Büro.

Für wen ist das wann relevant?

Pflicht oder Best Practice — und wie NexDeck es abbildet.

Für wenWann relevantPflicht oder Best PracticeNexDeck-Bezug
Fliesenleger mit B2B-KundenRechnungen an Unternehmen & öffentliche AuftraggeberPflicht (E-Rechnung)ZUGFeRD/XRechnung erstellen & empfangen
Betriebe mit Materialeinsatz je ObjektKostenzuordnung & NachkalkulationBest PracticeLieferschein-Scan + Kosten je Objekt
Buchführungspflichtige BetriebeAufbewahrung von Rechnungen & BelegenPflicht (GoBD)Unveränderbare Ablage mit Objektsperre
Betriebe mit SteuerberaterMonatliche Buchhaltung / JahresabschlussBest PracticeDATEV-Buchungsstapel-Export (EXTF)
Bauleiter & Kolonnen vor OrtAufmaß & Materialerfassung auf der BaustelleBest PracticeMobiles Aufmaß offline + Lieferschein-Scan

Häufige Fragen.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, gilt gestaffelt: ab 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen. Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind davon nicht betroffen. NexDeck erstellt und empfängt die Formate ZUGFeRD und XRechnung.

Einordnung & Geltungsgrenzen

NexDeck unterstützt Betriebe bei E-Rechnung, unveränderbarer Ablage mit Objektsperre und DATEV-Export; die Angaben zu Normen (z. B. VOB) sind „in Anlehnung an" zu verstehen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Fristen und Pflichten hängen vom Einzelfall ab. NexDeck befindet sich im Early Access — beschriebene Funktionen entsprechen dem geplanten Zielbild.Stand: Juli 2026

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